Die hier gemachten Angaben gelten fr Stoffe mit Inhalationstoxizitt. Hier wurden die Bedingungen der Special Provision (Sondervorschrift) A5 umgesetzt.

Feststoffe der Verpackungsgruppe I mit einer Inhalationstoxizitt sind in Passagierflugzeugen verboten. Sie knnen mit Frachtflugzeugen transportiert werden, vorausgesetzt sie sind gem den Verpackungsvorschriften fr die Stoffe der Verpackungsgruppe I verpackt und die maximale Nettomenge pro Packstck berschreitet nicht 15 kg.

Bei Stoffen ohne Inhalationstoxizitt gelten die Bedingungen der angegebenen Verpackungsanweisung.